Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Marlino GmbH, Frankfurter Ring 247 / RGB, 80807 München, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Nienaber, Amtsgericht München HRB 111121, E-Mail: info@marlinogroup.com; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE174828969.

 

I. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

  2. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

  3. Unsere Angebote sind freibleibend.

  4. Verträge kommen durch die Annahme unseres Angebotes per Einteilung und Unterschrift durch den Kunden zustande.

  5. Abbildungen und Warenmuster sowie Beschreibungen der Produkte in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstige Unterlagen sind nur annähernd zu verstehen; sie sind keine Garantie der Beschaffenheit der Ware, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

  6. An Abbildungen, Warenmustern, Musterbüchern, Skizzen, Zeichnungen und vergleichbaren Gegenständen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände und unser darin enthaltenes geistiges Eigentum nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns nutzen, er darf sie nicht ohne unsere vorherige Genehmigung Dritten zugänglich machen und er hat sie uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bewerbung unserer Ware unter Verwendung der Marken vorab unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Verwendet der Kunde in der Werbung eine grafische Darstellung der Marken der Marlino GmbH, so hat er unsere Freigabe in Textform einzuholen.

II. Kreditversicherung / Factoring / Vorauskasse

Wir arbeiten mit einer Kreditversicherung/Factoring-Gesellschaft zusammen, die unsere Kunden kreditversichert und/oder unsere Forderungen kauft.

a)  Wir bestätigen Bestellungen unserer Kunden nicht zu den sonst üblichen oder bei Bestellung angebotenen Zahlungsbedingungen, wenn unsere Kreditversicherung/Factoring-Gesellschaft Forderungen gegen den Kunden nicht oder nur teilweise kreditversichert bzw. ankauft. Wir werden den Kunden umgehend informieren. Im Falle der Nicht-Versicherung oder nur teilweisen Versicherung bzw. des Nicht-Ankaufs oder nur teilweisen Ankaufs durch die Kreditversicherung/Factoring-Gesellschaft, erklärt sich der Kunde schon bei Bestellung damit einverstanden, dass wir von ihm hinsichtlich des gesamten Kaufpreises Vorauskasse wie folgt verlangen: 30% des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen ab Auftragsbestätigung; 70% sieben (7) Tage vor dem von uns mitgeteilten Versanddatum.

b)  Sollten wir zwischen Abschluss des Vertrages und Auslieferung der Ware erfahren, dass unsere Kreditversicherung/Factoring-Gesellschaft Forderungen gegen den Kunden nicht oder nur teilweise kreditver- sichert bzw. ankauft, so sind wir wegen der dadurch begründeten Gefährdung unserer Forderungen berechtigt, Vorauskasse wie folgt zu verlangen: 30% des Kaufpreises sofort, nicht jedoch vor Ablauf von 30 Tagen ab Auftragsbestätigung; 70% sieben (7) Tage vor dem von uns mitgeteilten Versanddatum.

III. Preise, Zahlungen

  1. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

  2. EU und Schweiz: Die Preise verstehen sich frei Haus. In Ausnahmefällen können die Preise auch ab Lager gelten. Je nach Fall gilt die Auftragsinformation.

  3. Drittländer: Die Preise verstehen sich ab Lager München. Bei Lieferungen in Drittländer trägt der Kunde die Transportkosten und alle Zölle und Grenzabgaben.

  4. Unsere Rechnungen sind gerechnet ab Rechnungsdatum wie folgt zahlbar: 10 Tage mit 4 % Skonto / 30 Tage netto.

  5. Leistet der Kunde im Falle der Ziffern II a) und II b) die Vorauskasse nicht zu den genannten Zeitpunkten, so sind wir ohne weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Eine etwaige erste Akontozahlung des Kunden in Höhe von 30% ist von uns nicht zurückzuzahlen, sondern wird als pauschaler Mindestschaden auf unseren Schadensersatzanspruch angerechnet.

  6. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise mehr als 30 Tage in Verzug, so werden alle aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen sofort fällig.

IV. Liefertermine

  1. Es gelten die Liefertermine auf den jeweiligen Angeboten bzw. Aufträgen.

  2. Kundenwünsche nach einem verbindlichen Liefertermin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir den Liefertermin in Textform bestätigen.

  3. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht selbst zu vertreten haben (z.B. Engpässe beim (Roh-) Material, Verzögerungen in der Anlieferung von (Roh-) Material, Lieferverzug unserer Vorlieferanten, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  4. Können wir einen verbindlichen Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen nicht einhalten, muss uns der Kunde erfolglos eine Nachlieferungsfrist von mindestens 10 Tagen setzen, bevor er ggf. vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend machen kann.

  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

V. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware in unserem Betrieb oder Auslieferungslager von einem Spediteur oder Frachtführer übernommen wird. Dies gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder ähnliches übernehmen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

  2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.

  3. Sämtliche Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultieren, sowie etwaige Ersatzansprüche bezüglich der Vorbehaltsware, tritt der Kunde im Voraus an uns ab.

  4. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur unter den folgenden Bedingungen berechtigt: (a) die Vorbehaltsware darf nur im kaufmännisch üblichen und ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Preisen veräußert werden;(b) die Vorbehaltsware darf nur unter Eigentumsvorbehalt veräußert werden; (c) der Kunde darf sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht in Verzug befinden.

  5. Zahlungen seiner Kunden für die Vorbehaltsware hat der Kunde für unsere Rechnung entgegen zu nehmen und sie vorrangig zur Begleichung unserer fälligen Ansprüche zu verwenden.

  6. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde tunlichst abzuwenden und uns unverzüglich mitzuteilen.

  7. Bei pflichtwidrigem, unser Sicherungsinteresse gefährdenden Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Missachtung der in den vorstehenden Absätzen geregelten Bedingungen, verliert der Kunde ohne weiteres jedwede Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware und sind wir berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden auch ohne Rücktritt vom Vertrag zu verlangen bzw. die Ware zur üblichen Geschäftszeit aus dem Geschäftslokal und/oder Lager des Kunden wegzunehmen.

  8. Soweit der Wert unserer Sicherheiten nach dieser Ziffer VI den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigt, werden wir auf schriftliches Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten in entsprechendem Umfang freigeben.

VII. Gewährleistung; Haftung

  1. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die gelieferte Ware nicht unverzüglich nach Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und jeden Mangel, den er festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, nicht unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Ablieferung, schriftlich rügt. Eine wirksame Rüge setzt voraus, dass der Mangel genau bezeichnet wird.

  2. Hinsichtlich Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung hat der Kunde die gesetzlichen Rechte.

  3. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr für Mängelansprüche, die mit Ablieferung der Sache beim Kunden beginnt.

  4. Wir haften unbeschränkt, soweit der Schaden des Kunden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.

  5. Wir haften ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

  6. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 5 und 6 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von uns.

  8. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware Schutzrechte Dritter verletzt, die uns im Zeitpunkt der Lieferung nicht bekannt sind, es sei denn, die Unkenntnis ist auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

VIII. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

  2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche ist München.

  3. Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Kunden auch an dessen Sitz Klage zu erheben.

(Stand: 2020)

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